Gesetzliche Grundlage
Mit der Einrichtung der Schulart Gemeinschaftsschule trug das Land Baden-Württemberg dem in der Landesverfassung verankerten, ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage wirksamen Recht eines jungen Menschen auf eine der Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung Rechnung.
- Grundsätze der Gemeinschaftsschule
- längeres gemeinsames Lernen mit später Entscheidung über Abschluss
- Bildungsstandards der Haupt- und Realschule und des Gymnasiums
- kooperative Lernprozesse
- Lerngruppen statt Klassen (Teiler 28)
- Maximum an individuellem und Optimum an kooperativem Lernen
- alle Bildungsstandards (Hauptschule, Realschule, Gymnasium)
- zielorientierte Inputs
- Lernbegleiter
- Lerncoaching
- Lehr- und Lernorganisation
- individuelle Lernformen (Lernatelierarbeit, Freiarbeit, Wochenplan, Lernwerkstatt, selbstorganisiertes Lernen, Lerntagebuch)
- gemeinsames Lernen ( Informationsinput, Präsentationen, Vorträge, Referate)
- kooperative Lernprozesse (Projekte, Gruppen- und Partnerarbeit, Gruppenpuzzle)
- Rolle der Lehrkraft
- macht Lernenden Lernintentionen transparent
- erfasst, überprüft und bewertet, ob die Lernenden das Vermittelte verstanden haben
- vermittelt Wissen auf jeweils angemessenem Niveau
- führt angeleitete Übungen durch
- fordert zum unabhängigen Üben und Reflektieren von Lernprozessen auf
- GMS als Ganztagesschule
- verbindliche Ganztagesschule in der Sekundarstufe I
- rhythmisierter Tagesablauf (Lernband)
- Netzwerk von Partnern (außerschulische Jugendarbeit, Vereine, Schulsozialarbeit etc.)
- Profil der GMS
- Schulartspezifische Profile
- Wahlpflichtbereich aus
- Französisch (Kl. 6)
- Natur und Technik
- Alltagskultur-Ernährung-Soziales (AES)
- Profilfach
- Naturwissenschaft und Technik
- einem 2. Fach aus Musik/Kunst/Sport (je nach schul. Angebot)
- Spanisch (je nach schul. Angebot)
- Sprachenfolge
- Englisch (ab Kl. 5)
- wahlweise Französisch (ab Kl. 6)
- wahlweise Spanisch (ab Kl. 8)
- schuleigenes Profil
- aktuell: Berufsorientierung
- im weiteren Ausbau möglich: bilinguales Angebot, musikalisches, theaterpädagogisches Profil etc.
- Bildungsplan und Kompetenzraster
- aktuell: Berücksichtigung unterschiedlicher Bildungspläne mit unterschiedlichen Standards
- ab 2016: ein Bildungsplan für alle Schularten (außer Gymnasium) mit Standards auf drei Stufen (grundlegendes, mittleres, erweitertes Niveau)
- Inklusion
- gesetzliche Verankerung im Schulgesetz zum Schuljahr 2015/2016
- Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009
- Planung und Umsetzung in Abstimmung zwischen Eltern, Schule, Schulverwaltung, Kostenträger
- Abschlüsse
- Sekundarstufe I: Hauptschulabschluss nach Kl. 9 oder Kl., 10, Realschulabschluss nach Kl. 10
- Sekundarstufe II: Abitur nach Kl. 13
- Anschlüsse
- Sekundarstufe I: Hauptschulabschluss > Berufsausbildung, -einstiegsjahr, -fachschulen
- Sekundarstufe I: Realschulabschluss > allg. bildende o. berufl. Gymnasien, Berufsausbildung, -kolleg
- Sekundarstufe II: Abitur > Berufsausbilung, Hochschulen
- Lernentwicklung und Leistungsmessung
- Leistungsmessung durch differenzierende Beurteilungen über individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand
- Bewertung im Lernentwicklungsbericht nach den überwiegend zugrundeliegenden Bildungsstandards
- Noten beim Wechsel auf andere Schulen, in Abschlussklassen oder auf Wunsch der Eltern
- im Abschlussjahr gelten die dem angestrebten Abschluss entsprechenden Bildungsstandards
- kein Sitzenbleiben
- Musterformular "Laura"
- Erziehungspartnerschaft
- keine verpflichtende Grundschulempfehlung
- intensiver Informationsaustausch über den Leistungs- und Entwicklungsstand (Wocheninformation)
- wissenschaftliche Begleitforschung
- Begleitung einer Kohorte von GMS
- schriftliche Befragung aller GMS
- Forschungsverbund mit fünf beteiligten Hochschulen unter Federführung der Universität Tübingen (Bereiche Unterricht, Schulorganisation, pädagogische Professionalität, außerschulische Netzwerke, Sozialraumanalyse)
Pädagogische Assistenz (PA)
Pädagogische Assistenten bzw. Assistentinnen unterstützen und entlasten Lehrkräfte im Unterricht und arbeiten im Auftrag von Schulleitungen und Lehrkräften, denen sie zugeordnet sind. Ihre Mithilfe erstreckt sich insbesondere auf den Bereich der gezielten Förderung, der Arbeit in großen Klassen oder schwierigen Unterrichtssituationen. Sie setzen zum Beispiel Maßnahmen der Lehrkräfte im Rahmen der inneren und äußeren Differenzierung um, indem sie Einzelne oder Schülergruppen betreuen und mit ihnen arbeiten. Damit tragen sie dazu bei, den Lernerfolg der Lernenden zu erhöhen.